Förderrabatt
für gemeinnützige Hilfsorganisationen
Kontakt & ServicesFörderrabatt für Hilfsorganisationen
Wir schätzen die Arbeit von gemeinnützigen Hilfsorganisationen sehr. Daher haben wir uns dazu entschieden, diese mit einem Förderrabatt zu unterstützen. Entsprechende Vereine erhalten einen Rabatt in Höhe von 50% auf Standardlizenzen. Damit möchten wir unseren Dank für eure Arbeit zum Ausdruck bringen.

50 %Rabatt auf Standardlizenzenfür anerkannt gemeinnützige Hilfsorganisationen
7 Tage Frist für die Unterlagen
ab 6 Monate Mindestlaufzeit
So läuft die Förderung ab
Vier Schritte bis zum Förderrabatt
Gut zu wissen
Worauf ihr beim Antrag achten solltet
Fristen einhaltenDie Dokumente sind nach der Buchung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach der Bestellung, per E-Mail einzusenden. Sollte euer Verein die Förderrichtlinien nicht erfüllen, wird der volle Preis berechnet.
Alle Kriterien zählenAlle genannten Kriterien müssen erfüllt werden, damit eine Förderung in Betracht gezogen werden kann. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Laufzeit und VerlängerungDie Förderung wird immer für die komplette Laufzeit des Vertrages gewährt und kann nur in Kombination mit einer Laufzeit von mindestens 6 Monaten gewährt werden.
Unterstützt werden Vereine, die alle nachfolgenden Kriterien erfüllen:
Alle geforderten Nachweise sowie der vollständig ausgefüllte Förderantrag wurden innerhalb von 7 Tagen nach Bestellung eingereicht.
Die Organisation oder der Verein ist vom Finanzamt oder einer gleichwertigen Stelle als gemeinnützig anerkannt. Die Freistellung wird in der jeweils aktuellen Fassung nachgewiesen. Dies gilt auch für Folgebescheinigungen.
Der Verein oder die Organisation handelt rein ideell und ohne jeglichen eigenwirtschaftlichen Hintergrund. Die Förderung des Vereinszwecks wird zu großen Teilen ehrenamtlich und grundsätzlich unentgeltlich durchgeführt. Es besteht kein direkter oder indirekter wirtschaftlicher Vorteil für die Mitglieder des Vereins.
Die Förderung der Allgemeinheit wird laut Satzung und Freistellungsbescheid durch einen oder mehrere Aspekte realisiert. Dieser Zweck ist die primäre Aufgabe des Vereins und bestimmt vorrangig den Vereinsalltag:
die Förderung der Bekämpfung von Armut (z.B. in der Jugend- und Altenhilfe)
die Förderung von Aufklärung im Bezug auf Sexualität, Krankheiten, Sucht, Gewalt oder Missbrauch, die maßgeblich auf evaluierten, allgemein anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnissen aufbaut.
die Förderung der Gleichberechtigung, Toleranz und Hilfe gegen Diskriminierung sowie Entwicklungszusammenarbeit
die Förderung der Kriminalprävention sowie Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene
die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung und Rettung aus Lebensgefahr
die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten.
die Förderung des Naturschutzes, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes sowie des Tierschutzes
die Verhütung und Bekämpfung von (übertragbaren) Krankheiten, Seuchen oder anderen allgemein wissenschaftlich anerkannten Gefahren für die Gesundheit der Bevölkerung.
die Förderung der Fürsorge für psychisch oder körperlich erkrankte Menschen
Ausgeschlossen sind Vereine, die mindestens einen der folgenden Punkte erfüllen:
Vereine, bei denen die oben genannten Vereinszwecke nicht die primäre Tätigkeit des Vereins darstellen bzw. weniger als 50 % der Tätigkeiten des Vereins darstellen.
Interessengemeinschaften (Förderung von Interessen einer bestimmten Gruppierung wie z. B. dem Kreis der Mitglieder oder bestimmter Berufs- oder Personengruppen).
Sportvereine (ausgenommen der Förderung von Behindertensport, sofern dies explizit der Vereinszweck ist).
Religiöse Vereinigungen, Glaubensgemeinschaften oder Vereine, deren Arbeit maßgeblich durch eine bestimmte weltanschauliche Richtung oder Überzeugung geprägt ist.
Politische Vereinigungen oder Vereine, deren Arbeit maßgeblich durch eine bestimmte politische Richtung oder Überzeugung geprägt ist.
Musikvereine und Kulturvereine sowie Brauchtumspflege (wie z. B. Karnevalsvereine, Musikvereine, Kunstvereine, …).
Fördervereine, welche Institutionen oder Projekte fördern, die keinem der oben aufgeführten Zwecke entsprechen (Schulen, Wirtschaftsbetriebe, Interessengemeinschaften, …).
Vereine, deren Zweck oder Wirksamkeit politisch, ethisch oder wissenschaftlich umstritten ist, können wir aus Gründen der Unabhängigkeit nicht bewerten und fördern keinen der möglichen Standpunkte. Wir bitten um Verständnis.
Zur Orientierung
Beispiele für geförderte und nicht geförderte Organisationen
Gefördert wird
Ein Verein, der sich gegen Diskriminierung und für mehr Toleranz einsetzt und dies auch durch gemeinsame sportliche Aktivitäten realisiert, wobei diese erkennbar Mittel zum Zweck sind.
Ein Verein, der obdach- oder mittellosen Menschen Zuflucht, Essen oder Trinken bereitstellt – auch aus einer maßgeblich durch eine Weltanschauung (z. B. Religion) geprägten Motivation heraus.
Ein Förderverein für ein soziales Projekt, das selbst wiederum die genannten Kriterien vollumfänglich erfüllt. Die Organisationsform ist dabei irrelevant.
Ein Verein, dessen Arbeit einen geförderten Zweck durch mehrere nicht geförderte Zwecke zu erreichen versucht oder bei dem die nicht geförderten Zwecke erkennbar in den Hintergrund treten.
Ein Verein, der maßgeblich soziale Zwecke im Sinne der oben genannten Aufstellung fördert und zur Finanzierung dieser Zwecke auf einen Zweckbetrieb zurückgreift.
Ein Verein, dessen Hilfsangebot ohne wissenschaftliche oder ethische Zweifel für die betroffenen Personen eine Linderung oder Verbesserung erzielt.
Nicht gefördert wird
Ein Sportverein, der unter anderem Mitglieder benachteiligter Gruppen aufnimmt, aber dessen Vereinstätigkeit maßgeblich durch den Sport bestimmt wird.
Ein Verein, der obdach- oder mittellosen Menschen anbietet, seiner Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft beizutreten, um einem gemeinsamen Ziel entgegenzustreben.
Ein Förderverein für eine wirtschaftlich arbeitende Einrichtung oder eine öffentliche Einrichtung, die ihre Tätigkeit nicht in erster Linie ehrenamtlich ausführt.
Ein Verein, dessen Arbeit zu gleichen Teilen aus drei oder mehr Zwecken besteht, wobei der förderbare Zweck lediglich einen Teilaspekt der Tätigkeit darstellt.
Ein Wirtschaftsverband oder eine Interessengemeinschaft, die unter anderem auch soziale Zwecke fördert oder soziale Projekte realisiert.
Ein Verein, der maßgeblich die Interessen seiner Mitglieder oder einer sehr kleinen Gruppe mit einem gemeinsamen Interesse vertritt (z. B. Nachbarn, Eigentümer, Berufsgruppen etc.).

Persönliche Beratung
Ihr habt Fragen, ob euer Verein für den Rabatt in Frage kommt?
Sprecht unser Vertriebsteam unter vertrieb@easyverein.com gerne persönlich an! Auf Wunsch kann der Antrag auch vor der Bestellung eingereicht und geprüft werden, sodass euch bei der Bestellung bereits eine verbindliche Zu- oder Absage vorliegt.
Interesse geweckt?
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Erhaltet bis zu 50% Förderrabatt!
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Antrag auch vor der Bestellung prüfbarKostenlos und zeitlich unbegrenzt testenDSGVO-konform, Server in Deutschland
50 %Rabatt auf alle Standard-Lizenzen
ab 6 MonateMindestlaufzeit für die Förderung
7 TageFrist für Antrag und Nachweise